Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Die modifizierte Unterlassungserklärung enthält die Verpflichtung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Erklärung ist dabei ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, der mit der Annahme der Erklärung wirksam wird.

Im Gegensatz zu der Unterlassungserklärung, die zusammen mit einer Abmahnung vom Rechteinhaber vorgelegt wird, enthält die modifizierte Unterlassungserklärung Abänderungen, die bei rechtskundiger Anpassung für den Unterlassungsschuldner Vorteile bieten, ohne dabei jedoch das Risiko einer gerichtlichen Inanspruchnahme auf Unterlassung zu erhöhen.

Der Begriff „modifizierte Unterlassungserklärung“ ist an sich selbst nicht geregelt. Er hat sich besonders im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen als eine Standardempfehlung durchgesetzt. Als Reaktion auf eine Abmahnung wegen Filesharing soll man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, heißt es in vielen Foren und Internetseiten; dabei gehen die Meinungen sehr weit auseinander, worin die Modifikationen bestehen sollten. Im Netz kursieren Muster, die zwar jahrelang von den Abmahnkanzleien anstandslos akzeptiert wurden, inzwischen jedoch wegen inhaltlicher Mängel beanstandet werden. Wer also eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt, sollte sich bewusst sein, welche Nutzen und welche Risiken mit den Modifikationen verbunden sind.