Welchen Zweck hat eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Auf den ersten Blick bringt eine Unterlassungserklärung den Erklärenden nur Nachteile und Verpflichtungen. Der Unterlassungsschuldner verpflichtet sich schließlich, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Unterwerfung in einer modifizierten Unterlassungserklärung ist jedoch ein probates Mittel, um bei Bestehen eines Unterlassungsanspruchs eine gerichtliche Geltendmachung zu verhindern. Derjenige, der als Verletzer oder Störer auf Unterlassung haftet, räumt mit der modifizierten Unterlassungserklärung eine Wiederholungsgefahr aus und bringt damit den Unterlassungsanspruch zum Erlöschen.

 

Selbst wenn der Unterlassungsanspruch streitig ist, weil beispielsweise ein Anschlussinhaber der Meinung ist, dass er alle rechtlich erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen getroffen hat, kann eine Unterwerfung mit einer modifizierten Unterlassungserklärung aus prozessökonomischen Gründen wirtschaftlich geboten sein. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Unterlassungsanspruch in der Regel den größten Anteil am Streitwert und verursacht dadurch hohe Prozessrisiken.